Selbst genutzt oder vermietet, Altbau oder Neubau: Wir verkaufen Ihre Eigentumswohnung zum marktgerechten Preis und kümmern uns um alle Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.
Eine Eigentumswohnung zu verkaufen ist anders als ein Hausverkauf: Neben der Wohnung selbst zählt auch die Eigentümergemeinschaft, zu der sie gehört.
Käufer einer Eigentumswohnung erwerben nicht nur ihre Wohnräume, sondern auch einen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum – von Treppenhaus und Dach bis zur Heizungsanlage. Deshalb interessieren sie sich nicht nur für Grundriss, Balkon und Ausstattung, sondern auch für den Zustand des Gebäudes, die Höhe des Hausgelds und die finanzielle Lage der Gemeinschaft.
Wir kennen diese Fragen aus vielen Verkäufen und bereiten alle Informationen so auf, dass Käufer und ihre Banken schnell eine sichere Entscheidung treffen können. Das verkürzt die Vermarktungszeit und stärkt Ihre Verhandlungsposition.
Eine leerstehende oder selbst bewohnte Wohnung spricht vor allem Eigennutzer an – Singles, Paare, Familien und ältere Menschen, die sich verkleinern möchten. Eine ansprechende Präsentation und flexible Besichtigungstermine sind hier besonders wichtig.
Bei einer vermieteten Wohnung bleibt der Mietvertrag bestehen und geht auf den Käufer über. Interessant ist sie vor allem für Kapitalanleger, die auf Mieteinnahmen, Mietentwicklung und Rendite achten. Wir prüfen den Mietvertrag und bereiten die Kennzahlen auf.
Für Mieter kann ein Vorkaufsrecht bestehen, wenn die Wohnung erst nach Beginn des Mietverhältnisses in Wohnungseigentum umgewandelt wurde. Wir prüfen das vorab, damit es beim Notartermin keine Überraschungen gibt.
Neben den üblichen Dokumenten wie Grundbuchauszug und Energieausweis sind beim Wohnungsverkauf vor allem die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft wichtig:
Viele dieser Unterlagen erhalten Sie über die Hausverwaltung. Wir übernehmen die Abstimmung für Sie. Sieht die Teilungserklärung eine Zustimmung des Verwalters zum Verkauf vor, holen wir diese rechtzeitig vor dem Notartermin ein.
Besonders gefragt sind Eigentumswohnungen in Trier – bei Studierenden, Berufstätigen und Kapitalanlegern. Aber auch in Bitburg, Wittlich und den anderen Städten der Region suchen viele Käufer barrierearme, gut erreichbare Wohnungen.
Eine gesetzliche Pflicht zur Vorabinformation gibt es in der Regel nicht. Für die Besichtigungen ist eine gute Abstimmung mit den Mietern aber wichtig. Bei einem bestehenden Vorkaufsrecht müssen die Mieter nach Abschluss des Kaufvertrags informiert werden.
Üblicherweise wird im Kaufvertrag geregelt, dass Lasten und Nutzen ab der Übergabe auf den Käufer übergehen. Bis dahin zahlt der Verkäufer das Hausgeld.
Wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit Eigentümer ist, schuldet die Umlage gegenüber der Gemeinschaft. Im Kaufvertrag kann eine abweichende Regelung zwischen Verkäufer und Käufer getroffen werden – wir weisen Sie und den Notar rechtzeitig darauf hin.
Nur wenn das Mietverhältnis rechtmäßig endet. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs steht dem Vermieter nur unter engen Voraussetzungen zu. Häufig ist der Verkauf an einen Kapitalanleger der einfachere Weg.
Teilen Sie uns ein paar Eckdaten zu Ihrer Immobilie mit. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für die kostenlose Wertermittlung vor Ort.

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Ob Bewertung, Verkauf oder Beratung: Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen – persönlich, ehrlich und mit über 35 Jahren Erfahrung in der Region.
Manfred Hau Geschäftsführer der Casa-System Immobilien-Marketing GmbH