Erbbauzins, Restlaufzeit und Vertragsbedingungen: Wir bewerten Immobilien mit Erbbaurecht realistisch und nachvollziehbar – für Verkauf, Kauf, Beleihung und Erbfall.
Ein Haus auf fremdem Grund ist ein besonderes Stück Eigentum. Wer es verkaufen, kaufen oder beleihen möchte, braucht eine Bewertung, die das Erbbaurecht genau versteht.
Ein Erbbaurecht erlaubt es, auf einem Grundstück zu bauen und das Gebäude zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Dafür zahlt der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer einen Erbbauzins. Das Recht wird für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum eingeräumt – häufig für 60 bis 99 Jahre – und ist im Grundbuch eingetragen. Erbbaurechte werden zum Beispiel von Kirchen, Stiftungen und Kommunen vergeben.
Bei der Bewertung stellt sich immer die Frage: Welchen Einfluss hat diese Konstruktion auf den tatsächlichen Wert? Gebäude und Grundstück müssen getrennt betrachtet werden, ihr Zusammenspiel ist aber entscheidend für die Akzeptanz am Markt.
Je höher die laufenden Kosten im Vergleich zu einem marktüblichen Zins, desto geringer fällt in der Regel der Wert des Erbbaurechts aus.
Je näher das Vertragsende rückt, desto stärker sinkt meist der Wert. Banken achten bei der Finanzierung besonders auf eine ausreichende Restlaufzeit.
Ob und wie der Erbbauzins an die Inflation angepasst werden kann, beeinflusst die künftigen Kosten und damit den Wert.
Was geschieht am Ende der Laufzeit oder bei Vertragsverstößen? Die vereinbarte Entschädigung für das Gebäude ist ein wichtiger Wertfaktor.
Häufig muss der Grundstückseigentümer einem Verkauf oder einer Beleihung zustimmen. Das kann den Verkaufsprozess verlängern.
Wie bei jeder Immobilie zählen auch hier Zustand, Ausstattung, Energieeffizienz und Lage.
Casa-System wertet alle Vertragsdetails aus und bezieht sie in die individuelle Bewertung ein – nach den anerkannten Methoden der Immobilienwertermittlungsverordnung und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktentwicklung.
Die Bewertung eines Erbbaurechts erfordert spezielles Know-how und Erfahrung im Umgang mit besonderen Nutzungsrechten. Ob Sie ein solches Objekt verkaufen, beleihen oder kaufen möchten: Eine transparente Wertermittlung ist unverzichtbar, um spätere Konflikte zu vermeiden und seriöse Verhandlungen führen zu können.
Ja, wenn Erbbauzins und Restlaufzeit marktgerecht sind. Wichtig sind vollständige Unterlagen zum Erbbaurechtsvertrag und eine realistische Preisvorstellung. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers sollte frühzeitig angefragt werden.
Mit dem Ablauf erlischt das Erbbaurecht, und das Gebäude geht auf den Grundstückseigentümer über. Dieser muss in der Regel eine Entschädigung zahlen, deren Höhe sich nach dem Vertrag richtet. Häufig wird das Erbbaurecht vorher verlängert.
Das ist möglich, wenn der Grundstückseigentümer zustimmt. Viele Erbbaurechtsverträge enthalten ein Vorkaufsrecht. Wir prüfen mit Ihnen, ob sich der Erwerb wirtschaftlich lohnt.
Banken finanzieren solche Immobilien in der Regel, achten aber auf eine ausreichende Restlaufzeit über das Ende der Finanzierung hinaus und auf die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung.
Teilen Sie uns ein paar Eckdaten zu Ihrer Immobilie mit. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für die kostenlose Wertermittlung vor Ort.

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Manfred Hau Geschäftsführer der Casa-System Immobilien-Marketing GmbH