Immobilie bei Scheidung – fair bewerten, klug entscheiden

Wenn sich Wege trennen, steht oft die gemeinsame Immobilie im Mittelpunkt. Wir schaffen mit einer neutralen Bewertung eine sachliche Grundlage und begleiten auf Wunsch den Verkauf – diskret und lösungsorientiert.

Bei einer Trennung geht es selten nur um Zahlen. Umso wichtiger ist eine sachliche, neutrale Grundlage für die Frage: Was passiert mit dem gemeinsamen Zuhause?

Das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung ist bei vielen Paaren der größte Vermögenswert – und häufig auch noch mit einem Kredit belastet. Bei Trennung und Scheidung müssen beide Partner klären, wer die Immobilie übernimmt, ob sie verkauft wird und wie der Wert fair aufgeteilt werden kann.

Als neutrale Immobilienexperten helfen wir Ihnen, diese Fragen sachlich zu beantworten. Wir ermitteln den Wert der Immobilie unabhängig von persönlichen Interessen, erläutern das Ergebnis beiden Seiten und begleiten – wenn gewünscht – einen diskreten Verkauf.

Darum ist eine neutrale Bewertung wichtig

  • Sachliche Grundlage für Gespräche und Verhandlungen
  • Basis für die Berechnung des Zugewinnausgleichs
  • Grundlage für die Auszahlung des Partners
  • Hilfreich für Gespräche mit der Bank
  • Vermeidet teure Streitigkeiten

Welche Möglichkeiten gibt es?

Ein Partner übernimmt

Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt den anderen aus. Voraussetzung ist, dass er die Finanzierung allein tragen kann und die Bank den anderen Partner aus dem Darlehen entlässt.

Gemeinsamer Verkauf

Die Immobilie wird verkauft, der Kredit abgelöst und der Erlös aufgeteilt. Das schafft einen klaren Schnitt und ist oft die fairste Lösung.

Gemeinsam behalten

Manche Paare behalten die Immobilie zunächst, etwa bis die Kinder größer sind, oder vermieten sie. Dafür braucht es klare schriftliche Vereinbarungen.

Teilungsversteigerung

Gelingt keine Einigung, kann ein Partner die Teilungsversteigerung beantragen. Sie führt jedoch oft zu deutlich schlechteren Ergebnissen und sollte nur der letzte Ausweg sein.

Immobilienwert und Zugewinnausgleich

Leben Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Dafür ist der Wert der Immobilie zu bestimmten Stichtagen entscheidend – zum Beginn der Ehe und zum Zeitpunkt, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Eine fundierte Bewertung ist hier unverzichtbar. Wird der Wert vor Gericht gebraucht, empfehlen wir ein Verkehrswertgutachten.

Was ist mit dem Kredit?

Haben beide Partner den Darlehensvertrag unterschrieben, haften sie gegenüber der Bank gemeinsam – auch nach der Scheidung. Übernimmt ein Partner die Immobilie, muss die Bank zustimmen, den anderen aus der Haftung zu entlassen. Bei einem Verkauf wird der Kredit in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen sollten frühzeitig mit der Bank geklärt werden. Bei Fragen zur Anschlussfinanzierung hilft Ihnen unsere Finanzierungsberatung.

Steuern und Fristen

Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein, wenn die Immobilie nicht im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst genutzt wurde. Zieht ein Partner nach der Trennung aus, kann das Folgen für diese Ausnahme haben. Klären Sie steuerliche Fragen deshalb rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater.

So unterstützen wir Sie

  • Neutrale Bewertung im Auftrag beider Partner oder eines Partners
  • Getrennte Gespräche auf Wunsch – wir bleiben sachlich und diskret
  • Gemeinsamer Verkauf mit klarer Kommunikation an beide Eigentümer
  • Abstimmung mit Bank, Notar und Anwälten
  • Diskrete Vermarktung, auf Wunsch ohne öffentliches Inserat

Häufige Fragen

Brauchen wir für die Scheidung ein Gutachten?

Nicht immer. Wenn sich beide Partner einig sind, reicht oft eine fundierte Marktwerteinschätzung. Bei Streit oder für ein Gerichtsverfahren ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten sinnvoll.

Kann ich meinen Partner aus dem Haus auszahlen?

Ja, wenn Sie die Finanzierung allein tragen können. Grundlage der Auszahlung ist der aktuelle Wert der Immobilie abzüglich der Restschuld. Die Bank muss der Übernahme des Kredits zustimmen.

Was passiert, wenn mein Partner nicht verkaufen möchte?

Dann bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Meist lohnt es sich, vorher alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung auszuschöpfen – eine neutrale Bewertung hilft dabei.

Können wir das Haus erst nach der Scheidung verkaufen?

Ja. Viele Paare verkaufen bereits während der Trennungszeit, andere warten bis nach der Scheidung. Wichtig sind klare Vereinbarungen über Kosten, Nutzung und Instandhaltung bis zum Verkauf.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Teilen Sie uns ein paar Eckdaten zu Ihrer Immobilie mit. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für die kostenlose Wertermittlung vor Ort.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Persönliche Rückmeldung durch unsere Experten
  • Vertraulich – Ihre Daten bleiben bei uns

Manfred Hau – Geschäftsführer der Casa-System Immobilien-Marketing GmbH

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Ob Bewertung, Verkauf oder Beratung: Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen – persönlich, ehrlich und mit über 35 Jahren Erfahrung in der Region.

Manfred Hau Geschäftsführer der Casa-System Immobilien-Marketing GmbH

  • Über 35 Jahre Berufserfahrung
  • Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Regionale Expertise in Eifel • Mosel • Trier
  • Partner im ImmoNetzwerk