Wenn sich Wege trennen, steht oft die gemeinsame Immobilie im Mittelpunkt. Wir schaffen mit einer neutralen Bewertung eine sachliche Grundlage und begleiten auf Wunsch den Verkauf – diskret und lösungsorientiert.
Bei einer Trennung geht es selten nur um Zahlen. Umso wichtiger ist eine sachliche, neutrale Grundlage für die Frage: Was passiert mit dem gemeinsamen Zuhause?
Das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung ist bei vielen Paaren der größte Vermögenswert – und häufig auch noch mit einem Kredit belastet. Bei Trennung und Scheidung müssen beide Partner klären, wer die Immobilie übernimmt, ob sie verkauft wird und wie der Wert fair aufgeteilt werden kann.
Als neutrale Immobilienexperten helfen wir Ihnen, diese Fragen sachlich zu beantworten. Wir ermitteln den Wert der Immobilie unabhängig von persönlichen Interessen, erläutern das Ergebnis beiden Seiten und begleiten – wenn gewünscht – einen diskreten Verkauf.
Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt den anderen aus. Voraussetzung ist, dass er die Finanzierung allein tragen kann und die Bank den anderen Partner aus dem Darlehen entlässt.
Die Immobilie wird verkauft, der Kredit abgelöst und der Erlös aufgeteilt. Das schafft einen klaren Schnitt und ist oft die fairste Lösung.
Manche Paare behalten die Immobilie zunächst, etwa bis die Kinder größer sind, oder vermieten sie. Dafür braucht es klare schriftliche Vereinbarungen.
Gelingt keine Einigung, kann ein Partner die Teilungsversteigerung beantragen. Sie führt jedoch oft zu deutlich schlechteren Ergebnissen und sollte nur der letzte Ausweg sein.
Leben Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Dafür ist der Wert der Immobilie zu bestimmten Stichtagen entscheidend – zum Beginn der Ehe und zum Zeitpunkt, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Eine fundierte Bewertung ist hier unverzichtbar. Wird der Wert vor Gericht gebraucht, empfehlen wir ein Verkehrswertgutachten.
Haben beide Partner den Darlehensvertrag unterschrieben, haften sie gegenüber der Bank gemeinsam – auch nach der Scheidung. Übernimmt ein Partner die Immobilie, muss die Bank zustimmen, den anderen aus der Haftung zu entlassen. Bei einem Verkauf wird der Kredit in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen sollten frühzeitig mit der Bank geklärt werden. Bei Fragen zur Anschlussfinanzierung hilft Ihnen unsere Finanzierungsberatung.
Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein, wenn die Immobilie nicht im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst genutzt wurde. Zieht ein Partner nach der Trennung aus, kann das Folgen für diese Ausnahme haben. Klären Sie steuerliche Fragen deshalb rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater.
Nicht immer. Wenn sich beide Partner einig sind, reicht oft eine fundierte Marktwerteinschätzung. Bei Streit oder für ein Gerichtsverfahren ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten sinnvoll.
Ja, wenn Sie die Finanzierung allein tragen können. Grundlage der Auszahlung ist der aktuelle Wert der Immobilie abzüglich der Restschuld. Die Bank muss der Übernahme des Kredits zustimmen.
Dann bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Meist lohnt es sich, vorher alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung auszuschöpfen – eine neutrale Bewertung hilft dabei.
Ja. Viele Paare verkaufen bereits während der Trennungszeit, andere warten bis nach der Scheidung. Wichtig sind klare Vereinbarungen über Kosten, Nutzung und Instandhaltung bis zum Verkauf.
Teilen Sie uns ein paar Eckdaten zu Ihrer Immobilie mit. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für die kostenlose Wertermittlung vor Ort.

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Manfred Hau Geschäftsführer der Casa-System Immobilien-Marketing GmbH